Chirurgische Praxen und ambulante OP-Zentren gehören zu den kapitalintensivsten Praxisformen – Leasing ist für niedergelassene Chirurgen ein zentrales Instrument zur Gerätemodernisierung.
Hintergrund
Niedergelassene Chirurgen in Gemeinschaftspraxen, MVZ oder ambulanten Operationszentren (AOZ) benötigen teure Geräteausstattung: Ein Laparoskopie-Turm kostet zwischen 30.000 € und 100.000 €, eine Endoskopie-Einheit 20.000–80.000 €. Leasing ermöglicht es, nach 36–60 Monaten auf neuere Technologie umzusteigen, ohne das Kapital dauerhaft zu binden. Viele Medizingeräte-Leasinggesellschaften bieten Vollwartungsverträge, bei denen Wartung und Reparatur inklusive sind. Im Sale-and-lease-back können vorhandene Geräte zu Liquidität gemacht werden. Kfz-Leasing ist zudem für niedergelassene Chirurgen mit Belegarzt-Tätigkeit an mehreren Kliniken steuerlich vorteilhaft.
Ärzteversichert weist Chirurgen darauf hin, dass bei Leasing-Geräten eine Betriebsausfallversicherung besonders wichtig ist, da ein Geräteausfall sofort zu Einnahmeausfällen führt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Krankenhauschirurgen können keine Praxisgeräte-Leasingverträge abschließen. Für Kleinstgeräte unter 3.000 € ist Direktkauf wirtschaftlicher. Bei fehlender Kassenärztlicher Zulassung oder instabiler Praxis-Liquidität kann die Bonität für Leasingverträge fehlen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Ambulante Operationen und Praxiswirtschaft
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →