Dermatologen in modernen Praxen mit ästhetisch-dermatologischem Schwerpunkt investieren regelmäßig in teure Laser und Lichttherapiegeräte – Leasing ist hier das bevorzugte Finanzierungsmodell.
Hintergrund
In der modernen Dermatologie-Praxis gehören Laser- und Lichtgeräte für Tattooentfernung, Gefäßbehandlung, Photoepilation und Hautverjüngung zur Standardausstattung. Die Anschaffungskosten liegen je nach Gerät zwischen 10.000 € und 80.000 €. Dermatologische Lasergeräte unterliegen einem schnellen Technologiewandel, weshalb Leasing mit 36–48-monatiger Laufzeit den regelmäßigen Wechsel auf aktuellere Gerätegeneration ermöglicht. Wichtig: Bei ästhetischen Leistungen, die nicht von der GKV erstattet werden, sind Leasing-Raten dennoch als Betriebsausgabe absetzbar, da es sich um Praxiskosten handelt.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, geleaste Lasergeräte in der Praxis-Inventarversicherung explizit aufzuführen, da ein Diebstahl oder Brand teuer werden kann.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Dermatologen in Kliniken können keine privaten Praxisgeräte-Leasingverträge abschließen. Für günstige Dermatoskope unter 1.000 € lohnt sich Leasing nicht. Bei IGeL-fokussierten Praxen ohne GKV-Zulassung kann die Bonität eingeschränkt sein.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Praxiswirtschaft
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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