Gynäkologische Praxen sind auf hochwertige Ultraschallgeräte und Endoskopie-Ausstattung angewiesen – Leasing ist für Gynäkologen daher ein etabliertes Finanzierungsmittel.

Gynäkologen können Ultraschallsysteme (15.000–60.000 €), CTG-Geräte, Kolposkope und Hysteroskopie-Einheiten über Operationsleasing mit 36–60-monatiger Laufzeit finanzieren – Leasingraten sind zu 100 % als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Ein modernes Ultraschallsystem für die gynäkologische Diagnostik und Pränataldiagnostik kostet zwischen 15.000 € und 60.000 €. CTG-Geräte kosten 2.000–8.000 €, Kolposkope 5.000–20.000 €. Leasing ermöglicht es, alle 36–48 Monate auf technisch aktuelle Systeme zu wechseln, was angesichts der rasanten Entwicklung in der Sono-Technologie besonders sinnvoll ist. Heilberufler-Leasinggesellschaften bieten Gynäkologen auch Kfz-Leasing für Fahrzeuge an, die für Hausbesuche oder die Tätigkeit an mehreren Standorten benötigt werden.

Ärzteversichert empfiehlt, bei Leasing-Verträgen die Elektronikversicherung für das geleaste Gerät zu prüfen, da Schäden am Ultraschallgerät existenzbedrohend sein können.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen im Krankenhaus oder MVZ können ohne eigene Betriebsstätte keine Praxisgeräte leasen. Für sehr günstige Geräte unter 2.000 € lohnt sich Leasing nicht. Bei Praxisneugründung ohne Kassenzulassung kann die Bonität fehlen.

Quellen

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