HNO-Arztpraxen sind auf spezialisierte Diagnostik- und Therapiegeräte angewiesen, deren Finanzierung über Leasing besonders attraktiv ist.
Hintergrund
Eine HNO-Praxis benötigt Audiometriegeräte, Tympanometer, Videoendoskope (10.000–50.000 €), Gleichgewichtstestgeräte und ggf. Laser für Hörverbesserungsoperationen. Leasing ermöglicht regelmäßigen Geräteaustausch und planbare Kosten. Besonders Videoendoskop-Systeme unterliegen schnellem technischen Wandel und eignen sich daher gut für kurze Leasinglaufzeiten. Heilberufler-Leasinggesellschaften bieten HNO-Ärzten oft Vollwartungsleasing an, das Reparatur und Kundendienst einschließt. Das reduziert das Ausfallrisiko und sichert Planungssicherheit.
Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, bei Leasing-Verträgen die Geräteausfallversicherung explizit zu vereinbaren, da die hochspezialisierte Ausstattung bei Ausfall oft wochenlange Reparaturzeiten bedeutet.
Wann gilt das nicht?
Angestellte HNO-Ärzte in Kliniken oder MVZ ohne eigene Praxis können keine Geräte-Leasingverträge abschließen. Für günstige Otoskope oder einfache Diagnose-Sets unter 2.000 € ist Kauf vorzuziehen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Praxiswirtschaft und Finanzierung
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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