Kardiologische Praxen gehören zu den geräteintensivsten Fachrichtungen in der ambulanten Medizin – Leasing ist für Kardiologen ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument.

Kardiologen können Echokardiographen (25.000–150.000 €), Spiroergometrie-Systeme, Langzeit-EKG- und Langzeit-Blutdruck-Rekorder sowie Stress-Echo-Einheiten über Operationsleasing finanzieren – alle Leasingraten sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Ein modernes Ultraschall-Echokardiographiegerät kostet 25.000–150.000 €, Spiroergometrie-Systeme 15.000–40.000 €. Diese Investitionen übersteigen häufig das verfügbare Praxiskapital. Leasing mit 48–60-monatiger Laufzeit streckt die Kosten auf planbare Monatsraten ab ca. 600 €. Da Kardiologie-Technik sich rasant entwickelt, ermöglicht Leasing den regelmäßigen Umstieg auf modernere Geräte. Heilberufler-Leasinggesellschaften bieten oft Vollwartungsverträge an, die Reparatur und Software-Updates einschließen und die Betriebssicherheit gewährleisten.

Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, geleaste Echokardiographie-Geräte im Rahmen der Praxis-Inhaltsversicherung gesondert zu versichern und die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Klinik-Kardiologen können keine eigenen Praxisgeräte leasen. Kardiologen in der Weiterbildung ohne eigene Niederlassung erhalten keinen Zugang zu Heilberufler-Leasingprodukten. Für einfache EKG-Geräte unter 5.000 € ist Direktkauf oft günstiger.

Quellen

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