Neurologische Praxen benötigen aufwändige Neurophysiologie-Geräte, für die Leasing die bevorzugte Finanzierungsform ist.

Neurologen können EEG-Geräte (5.000–30.000 €), EMG/NLG-Systeme, transkranielle Dopplergeräte und Biofeedback-Systeme über Operationsleasing mit Laufzeiten von 36–48 Monaten finanzieren – alle Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuermindernd.

Hintergrund

In der neurologischen Praxis sind EEG-Ableitungsgeräte, EMG/NLG-Messgeräte und Duplexsonographie-Systeme für die korrekte Diagnostik essenziell. Ein 32-Kanal-EEG-System kostet 10.000–30.000 €, ein vollständiges EMG/NLG-Gerät 15.000–40.000 €. Leasing mit 36–48-monatiger Laufzeit ermöglicht regelmäßigen Geräteaustausch und die Integration neuer Software-Funktionen. Viele Leasinggesellschaften bieten Neurologen Vollwartungsverträge an, die Gerätewartung und Reparatur einschließen.

Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, beim Abschluss von Leasing-Verträgen die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen, da Geräteausfälle zu erheblichen Einnahmeverlusten führen können.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen in Kliniken oder Epilepsie-Zentren können keine privaten Praxisgeräte-Leasingverträge abschließen. Für einfache Reflexhämmer oder Stimmgabeln ist Leasing unwirtschaftlich.

Quellen

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