Neurologische Praxen benötigen aufwändige Neurophysiologie-Geräte, für die Leasing die bevorzugte Finanzierungsform ist.
Hintergrund
In der neurologischen Praxis sind EEG-Ableitungsgeräte, EMG/NLG-Messgeräte und Duplexsonographie-Systeme für die korrekte Diagnostik essenziell. Ein 32-Kanal-EEG-System kostet 10.000–30.000 €, ein vollständiges EMG/NLG-Gerät 15.000–40.000 €. Leasing mit 36–48-monatiger Laufzeit ermöglicht regelmäßigen Geräteaustausch und die Integration neuer Software-Funktionen. Viele Leasinggesellschaften bieten Neurologen Vollwartungsverträge an, die Gerätewartung und Reparatur einschließen.
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, beim Abschluss von Leasing-Verträgen die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen, da Geräteausfälle zu erheblichen Einnahmeverlusten führen können.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Neurologen in Kliniken oder Epilepsie-Zentren können keine privaten Praxisgeräte-Leasingverträge abschließen. Für einfache Reflexhämmer oder Stimmgabeln ist Leasing unwirtschaftlich.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Praxiswirtschaft
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →