Niedergelassene Notfallmediziner und Ärzte im Notarztdienst können für selbst beschaffte Einsatzgeräte und Fahrzeuge attraktive Leasing-Modelle nutzen.
Hintergrund
Freiberufliche Notärzte, die als Honorararzt-Notärzte tätig sind, müssen mitunter eigene Ausrüstung mitbringen. Ein portabler Defibrillator kostet 2.000–8.000 €, ein Beatmungsgerät für den Notarzteinsatz 5.000–20.000 €. Kfz-Leasing für ein Notarztfahrzeug (z. B. geländegängiger SUV) ist bei freiberuflicher Notarzttätigkeit steuerlich besonders vorteilhaft: Bei betrieblicher Nutzung über 50 % ist die gesamte Leasingrate absetzbar. Heilberufler-Leasinggesellschaften bieten passgenaue Modelle an.
Bei Ärzteversichert empfehlen wir Notärzten, neben dem Leasing auch eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung für die Notarzttätigkeit abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Krankenhausnotärzte können keine privaten Geräte-Leasingverträge abschließen. Die Leasing-Option ist primär für Honorarnotärzte mit freiberuflichem Status relevant. Beim Kommunalen Rettungsdienst werden Geräte in der Regel vom Arbeitgeber gestellt.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufliche Rahmenbedingungen
- KBV – Honorarärzte und Freiberufler
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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