Orthopädische Praxen sind auf teure Bildgebungs- und Therapiegeräte angewiesen – Leasing ist für Orthopäden ein etabliertes Finanzierungsinstrument für teure Praxisausstattung.

Orthopäden können digitale Röntgenanlagen (20.000–80.000 €), Stoßwellentherapiegeräte (15.000–40.000 €), Ultraschallsysteme und Ganganalyse-Systeme über Operationsleasing mit Laufzeiten von 36–60 Monaten finanzieren – alle Raten sind vollständig steuerlich absetzbar.

Hintergrund

In einer orthopädischen Praxis sind digitale Röntgenanlagen (20.000–80.000 €), Ultraschallgeräte für Gelenkdiagnostik (10.000–40.000 €) und Stoßwellentherapie-Geräte Standard. Leasing ermöglicht regelmäßige Modernisierung, besonders bei digitalen Röntgengeräten, die alle 8–12 Jahre erneuert werden sollten. Spezial-Leasinggesellschaften für Medizintechnik bieten Orthopäden Vollwartungsverträge an, die alle Reparaturen und die Strahlenschutzprüfung einschließen. Kfz-Leasing ist für Orthopäden mit Haus- oder Heimbesuchen steuerlich vorteilhaft.

Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, geleaste Röntgenanlagen in den Versicherungsschutz der Praxis-Inhaltsversicherung explizit aufzunehmen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Orthopäden in Kliniken oder Reha-Einrichtungen können keine eigenen Praxisgeräte leasen. Für einfache Therapiegeräte unter 2.000 € ist Direktkauf wirtschaftlicher.

Quellen

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