Orthopädische Praxen sind auf teure Bildgebungs- und Therapiegeräte angewiesen – Leasing ist für Orthopäden ein etabliertes Finanzierungsinstrument für teure Praxisausstattung.
Hintergrund
In einer orthopädischen Praxis sind digitale Röntgenanlagen (20.000–80.000 €), Ultraschallgeräte für Gelenkdiagnostik (10.000–40.000 €) und Stoßwellentherapie-Geräte Standard. Leasing ermöglicht regelmäßige Modernisierung, besonders bei digitalen Röntgengeräten, die alle 8–12 Jahre erneuert werden sollten. Spezial-Leasinggesellschaften für Medizintechnik bieten Orthopäden Vollwartungsverträge an, die alle Reparaturen und die Strahlenschutzprüfung einschließen. Kfz-Leasing ist für Orthopäden mit Haus- oder Heimbesuchen steuerlich vorteilhaft.
Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, geleaste Röntgenanlagen in den Versicherungsschutz der Praxis-Inhaltsversicherung explizit aufzunehmen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Orthopäden in Kliniken oder Reha-Einrichtungen können keine eigenen Praxisgeräte leasen. Für einfache Therapiegeräte unter 2.000 € ist Direktkauf wirtschaftlicher.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- KBV – Praxiswirtschaft
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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