Palliativmediziner, die ambulante spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) anbieten, können durch Leasing teure medizinische Ausrüstung finanzieren.
Hintergrund
Ambulante spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) erfordert tragbare Schmerzmittelpumpen, Infusionssysteme und Monitoring-Geräte, die regelmäßig zu Patienten transportiert werden. Darüber hinaus ist für SAPV-Teams ein zuverlässiges Dienstfahrzeug unabdingbar. Ein Kfz-Leasing für den SAPV-Dienst ist bei betrieblicher Nutzung über 50 % steuerlich vorteilhaft. Leasinggesellschaften für medizinische Kleingeräte bieten Palliativmedizinern planbare Raten ab 150 € monatlich für Basisausstattung an.
Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, beim Kfz-Leasing und Geräte-Leasing die entsprechende Betriebshaftpflicht und Kfz-Versicherung zu berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Palliativmediziner im Krankenhaus oder stationären Hospiz können keine eigenen Geräte-Leasingverträge abschließen. Für günstige Geräte unter 1.500 € ist Direktkauf wirtschaftlicher.
Quellen
- Bundesärztekammer – Ambulante Palliativversorgung
- KBV – SAPV-Richtlinie und Vertragsgestaltung
- SGB V – §132d SAPV
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