Rechtsmediziner arbeiten überwiegend in staatlichen oder universitären Instituten, jedoch können freiberuflich tätige Gutachter attraktive Leasing-Möglichkeiten nutzen.

Freiberufliche Rechtsmediziner können Dienstfahrzeuge für Tatortbesuche, Spezialmikroskope (5.000–30.000 €), Fotodokumentationssysteme und forensische Analysegeräte über Leasing finanzieren – bei freiberuflicher Tätigkeit sind alle Raten steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Rechtsmediziner, die als freie Gutachter für Gerichte, Versicherungen oder Staatsanwaltschaften tätig sind, benötigen manchmal eigene Ausrüstung: forensische Kamerasysteme (3.000–15.000 €), Spezialmikroskope für Spurenuntersuchungen (5.000–30.000 €) und zuverlässige Dienstfahrzeuge für Tatortbesuche. Kfz-Leasing ist für diese Gruppe besonders sinnvoll: Bei nachgewiesenem betrieblichem Einsatz über 50 % ist die gesamte Leasingrate steuerlich absetzbar, was die effektiven Kosten erheblich senkt. Für Spezialmikroskope bieten Laborgerätehersteller eigene Leasing-Programme an.

Ärzteversichert empfiehlt freiberuflichen Rechtsmedizinern, beim Kfz-Leasing eine Dienstfahrzeugversicherung abzuschließen, die auch Berufshaftpflicht-Aspekte abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Rechtsmediziner an Universitätsinstituten oder bei staatlichen Behörden können keine privaten Geräte-Leasingverträge abschließen; Ausstattung wird dort durch den Arbeitgeber bereitgestellt.

Quellen

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