Unfallchirurgische Praxen und ambulante OP-Zentren investieren erhebliche Summen in Bildgebungs- und OP-Technik – Leasing ist für Unfallchirurgen ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument.
Hintergrund
In einer unfallchirurgischen Praxis oder einem ambulanten OP-Zentrum (AOZ) sind C-Bögen für intraoperative Bildgebung (30.000–100.000 €), Arthroskopie-Türme (20.000–60.000 €) und spezielle OP-Tische notwendig. Leasing mit 48-monatiger Laufzeit verteilt diese Investitionen auf planbare Monatsraten von 600–2.000 €. Geräte mit kurzer Innovationszyklen (z. B. digitale Bildverstärker) sind besonders gut für Leasing geeignet, da sie nach Ablauf der Laufzeit gegen modernere Systeme ausgetauscht werden können.
Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, geleaste OP-Geräte und C-Bögen in der Praxis-Inhaltsversicherung zu erfassen und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Unfallchirurgen können keine eigenen Praxisgeräte leasen. Für Implantate (Schrauben, Platten) ist Leasing nicht möglich; diese werden verbrauchsspezifisch beschafft.
Quellen
- Bundesärztekammer – Ambulante Operationen
- KBV – Ambulante Operationen und Praxiswirtschaft
- BMF – Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen
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