Zahnärzte sind mit die aktivsten Leasing-Nutzer unter den Heilberuflern – von der Behandlungseinheit bis zum digitalen Workflow bieten Leasinglösungen attraktive Konditionen.

Zahnärzte können Behandlungseinheiten (20.000–60.000 €), digitale Volumentomographie-Geräte (DVT, 50.000–150.000 €), Intraoralscanner (20.000–50.000 €) und CAD/CAM-Fräsmaschinen (30.000–100.000 €) über Operationsleasing mit Laufzeiten von 36–84 Monaten finanzieren – alle Raten sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Eine vollständig ausgestattete Zahnarztpraxis mit zwei Behandlungszimmern kostet zwischen 200.000 € und 400.000 €. Digitale Einzelgeräte wie DVT (50.000–150.000 €), Cerec/CAD-CAM-Systeme (30.000–100.000 €) und Intraoralscanner (20.000–50.000 €) werden fast ausnahmslos geleast, da sie hohen Wert haben und einem raschen technologischen Wandel unterliegen. Dentalspezifische Leasinggesellschaften (z. B. von Herstellern wie Dentsply Sirona, KaVo, Straumann) bieten auf Zahnärzte abgestimmte Leasing-Programme mit Laufzeiten von 36–84 Monaten und Restwert-Optionen an.

Bei Ärzteversichert empfehlen wir Zahnärzten, geleaste Geräte in der Praxis-Inhaltsversicherung und der Elektronikversicherung explizit zu erfassen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Zahnarzt-Assistenten und Zahnärzte ohne eigene Praxis können keine Praxisgeräte leasen. Für Kleinmaterialien (Abdrucklöffel, Komposite) ist Leasing nicht geeignet.

Quellen

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