Anästhesisten in Belegarzt- oder Praxistätigkeit sind als Betreiber lebenserhaltender Medizinprodukte besonders hohen Haftungsrisiken ausgesetzt – der richtige Versicherungsschutz ist daher existenziell.
Hintergrund
Anästhesiegeräte und Beatmungssysteme fallen unter die höchste Medizinprodukte-Risikoklasse (Klasse IIb/III nach EU-MDR). Ein Fehler oder Ausfall während einer Narkose kann zu schwersten Patientenschäden führen, für die der Betreiber haftet. Die Berufshaftpflichtversicherung eines Anästhesisten sollte daher sehr hohe Deckungssummen aufweisen – empfohlen werden mindestens 5 Mio. € pro Schadenfall. Für die Geräteinventarversicherung sind Narkosegeräte (30.000–80.000 €) und Monitoring-Einheiten gesondert aufzunehmen. Wartungsprotokollierung gemäß MPDG (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz) ist zudem Pflicht und beeinflusst die Versicherbarkeit.
Ärzteversichert unterstützt Anästhesisten dabei, die richtige Berufshaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme für ihr spezifisches Tätigkeitsprofil zu finden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Krankenhausanästhesisten sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert und benötigen keine eigene Medizinprodukte-Versicherung. Die Eigenverantwortung entsteht erst bei freiberuflicher oder belegarztlicher Tätigkeit.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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