Arbeitsmediziner in überbetrieblichen Diensten (ÜAD) nutzen mobile Diagnostikgeräte im Außendienst – diese erfordern speziellen Versicherungsschutz, der über die stationäre Praxisversicherung hinausgeht.

Arbeitsmediziner benötigen eine Ärztliche Berufshaftpflicht mit Medizinprodukte-Deckung für mobile Audiometer, Spirometer und EKG-Geräte sowie eine Allgefahren-Elektronikversicherung, die auch außerhalb der festen Praxisräume gilt und Transport- und Sturzschäden einschließt.

Hintergrund

Arbeitsmediziner im überbetrieblichen Dienst transportieren Audiometer (2.000–8.000 €), Spirometriegeräte und EKG-Systeme täglich zu verschiedenen Betrieben. Eine stationäre Inhaltsversicherung deckt diese Geräte nur am Praxisstandort; für den Außendienst ist eine Allgefahren-Elektronikversicherung mit erweitertem Geltungsbereich nötig. Typische Deckung: Diebstahl, Transportschäden, Sturzschäden und Kurzschlussschäden – auch während des Einsatzes in Betrieben. Ergänzend ist eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Mio. € Deckungssumme je Schadenereignis erforderlich.

Ärzteversichert unterstützt Arbeitsmediziner bei der Auswahl passender Kombipakete aus Berufshaftpflicht und mobiler Geräteversicherung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Betriebsärzte sind über die Haftpflicht des Unternehmens versichert; eigene Medizinprodukte-Versicherung ist nur bei freiberuflicher Tätigkeit erforderlich.

Quellen

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