Augenärzte betreiben hochwertige Medizinprodukte mit hohem Risikopotenzial – OCT-Geräte, Spaltlampen und Laser erfordern besonders sorgfältigen Versicherungsschutz.
Hintergrund
OCT-Geräte, Excimer-Laser und Spaltlampen fallen unter die EU-MDR und müssen korrekt gewartet und versichert werden. Ein OCT-Gerät kostet 15.000–80.000 €, ein Excimer-Laser für refraktive Chirurgie bis zu 500.000 €. Ohne Elektronikversicherung trägt der Arzt das volle Reparatur- oder Ersatzrisiko. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt bei Geräteausfall die laufenden Praxiskosten während der Reparaturzeit – bei einem OCT-Ausfall können das bis zu 6 Wochen Reparaturzeit sein. Die Berufshaftpflicht muss explizit Schäden bei ophtalmologischen Eingriffen mit Medizinprodukten abdecken.
Ärzteversichert unterstützt Augenärzte bei der Auswahl eines maßgeschneiderten Versicherungspakets für ihre hochwertige Geräteausstattung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Augenärzte sind über den Arbeitgeber versichert. Eigene Medizinprodukte-Versicherung ist ausschließlich für niedergelassene oder belegarztlich tätige Augenärzte relevant.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht und Elektronikversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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