Chirurgen in ambulanten OP-Zentren oder Belegarztpraxen tragen hohe Verantwortung für die sichere Funktion ihrer Medizinprodukte – die richtige Versicherung ist daher unverzichtbar.

Chirurgen benötigen eine Ärztliche Berufshaftpflicht mit mindestens 5 Mio. € Deckungssumme für operative Eingriffe mit Medizinprodukten, eine Elektronikversicherung für Laparoskopie-Türme und C-Bögen sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Geräteausfällen laufende OP-Kosten trägt.

Hintergrund

Chirurgische Medizinprodukte – von Elektrochirurgiegeräten über Laparoskopie-Systeme bis zu Implantaten – fallen in die höchsten Risikoklassen der EU-MDR. Fehler oder Defekte bei operativ eingesetzten Medizinprodukten können zu schweren Patientenschäden führen und hohe Haftungsansprüche auslösen. Chirurgen in ambulanten OP-Zentren benötigen daher besonders hohe Berufshaftpflicht-Deckungssummen: mindestens 5 Mio. € je Schadenereignis, besser 10 Mio. €. Elektronische OP-Systeme (Laparoskopie: 30.000–100.000 €) sollten über eine Elektronikversicherung abgedeckt sein.

Bei Ärzteversichert unterstützen wir Chirurgen bei der optimalen Versicherungsstrategie für ambulante OP-Tätigkeit mit hohem Haftungsrisiko.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Krankenhauschirurgen sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert und benötigen keine eigene Medizinprodukte-Versicherung.

Quellen

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