HNO-Arztpraxen sind auf spezialisierte Medizinprodukte angewiesen – der richtige Versicherungsschutz für diese Geräte und die damit verbundenen Haftungsrisiken ist für HNO-Ärzte essenziell.
Hintergrund
HNO-spezifische Medizinprodukte wie Videoendoskope, Stroboskopie-Systeme, Audiometer und Navigationsgeräte für die Nasennebenhöhlen-Chirurgie unterliegen der EU-MDR. Ein Defekt an einem teuren Videoendoskop-System kostet 10.000–50.000 € für Reparatur oder Ersatz. Eine Elektronikversicherung schützt vor diesen Kosten. Für HNO-Eingriffe (Nasen- und Ohroperationen) mit Implantaten (Paukenröhrchen, Mittelohrimplantate) ist eine Berufshaftpflicht mit expliziter Implantate-Deckung wichtig, da Implantat-Komplikationen lange nach der Operation entstehen können.
Ärzteversichert hilft HNO-Ärzten, den passenden Versicherungsschutz für ihre spezifische Praxisausstattung zu finden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-HNO-Ärzte sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert. Die Eigenverantwortung beginnt mit der Niederlassung.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für HNO-Ärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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