Internisten in niedergelassenen Praxen betreiben eine Vielzahl hochwertiger Medizinprodukte – von der Endoskopie bis zum Ultraschall – und benötigen entsprechenden Versicherungsschutz.
Hintergrund
In einer internistischen Schwerpunktpraxis fallen Endoskopie-Türme (30.000–80.000 €), Ultraschallgeräte (15.000–60.000 €), Belastungs-EKG-Systeme und Spiroergometrie-Geräte unter die EU-MDR-Anforderungen. Ein Defekt am Endoskopie-System bedeutet nicht nur hohe Reparaturkosten, sondern auch Einnahmeausfälle während der Reparaturzeit. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung trägt laufende Praxiskosten in diesem Fall. Die Berufshaftpflicht muss bei internistischen Eingriffen (Gastroskopie, Koloskopie) mit Medizinprodukten explizit greifen.
Ärzteversichert berät Internisten zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen für geräteintensive Schwerpunktpraxen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Internisten sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert. Rein konservativ tätige Internisten ohne Endoskopie-Ausstattung haben geringere Versicherungserfordernisse.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Internisten
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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