Kardiologen setzen lebenserhaltende Medizinprodukte ein und tragen damit ein erhöhtes Haftungsrisiko – die richtige Versicherungsausstattung ist für kardiologische Praxen besonders wichtig.
Hintergrund
Kardiologische Medizinprodukte – von Echokardiographiegeräten über Langzeit-EKG-Systeme bis zu implantierten Herzschrittmachern im ambulanten Monitoring – unterliegen der EU-MDR. Fehler bei der kardiologischen Diagnostik können lebensbedrohliche Folgen haben und zu Millionenforderungen führen. Die Berufshaftpflicht muss daher sowohl Diagnosefehler als auch Gerätefehler bei der kardiologischen Untersuchung abdecken. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist sinnvoll, da ein defekter Echokardiograph Wochen Reparaturzeit bedeuten kann.
Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, die Deckungssumme ihrer Berufshaftpflicht regelmäßig an das Schadensniveau des Faches anzupassen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Kardiologen sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert. Kardiologen ohne invasive Tätigkeit haben geringere Haftungsanforderungen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Kardiologen
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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