Kinderärzte tragen eine besondere Verantwortung bei der Diagnose und Behandlung von Kindern – die richtige Versicherung für Medizinprodukte schützt vor finanziellen Risiken im Schadensfall.
Hintergrund
In Kinderarztpraxen sind Ultraschallgeräte (10.000–40.000 €) für Hüft- und Abdomensonographie, Audiometer und Lungenfunktionsgeräte Standard. Eine Elektronikversicherung deckt Schäden an diesen Geräten durch Kurzschluss, Überspannung oder Sturzschäden. Besonders relevant ist die Impfstoff-Ausfallversicherung: Bei einem Kühlketten-Ausfall können Impfstoffvorräte im Wert von 5.000–20.000 € verloren gehen. Kinderärzte haben zudem erhöhte Berufshaftpflicht-Anforderungen, da Fehler in der Pädiatrie schwere und dauerhafte Folgen für Kinder haben können.
Bei Ärzteversichert empfehlen wir Kinderärzten, die Impfstoff-Ausfallversicherung als wichtigen Baustein der Praxisversicherung zu berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Pädiater sind über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert. Für Impfstoffe in der stationären Versorgung trägt die Klinik das Ausfallrisiko.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Kinderärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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