Neurologen nutzen spezialisierte neurophysiologische Geräte, die als Medizinprodukte zu versichern sind – und sie tragen Haftungsrisiken für Befundungsfehler, die erhebliche finanzielle Folgen haben können.
Hintergrund
Neurologische Medizinprodukte – EEG-Geräte, EMG/NLG-Systeme, TMS-Einheiten und transkranielle Dopplergeräte – unterliegen der EU-MDR. Fehler bei der EEG-Interpretation können zu falscher Epilepsie-Diagnose oder -therapie führen und erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Eine Elektronikversicherung für EEG-Systeme deckt Defektkosten ab, die ohne Versicherung 10.000–30.000 € betragen. TMS-Geräte (15.000–30.000 €) sollten gesondert erfasst werden, da sie als aktive Medizinprodukte besondere Versicherungsanforderungen stellen.
Ärzteversichert unterstützt Neurologen bei der Auswahl einer passenden Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung für neurophysiologische Diagnostik.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Neurologen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Rein konservativ tätige Neurologen ohne aufwändige Diagnostik haben geringere Versicherungserfordernisse.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Neurologen
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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