Freiberufliche Notärzte, die eigene Ausrüstung einsetzen, benötigen spezifische Versicherungsdeckungen für ihre lebensrettenden Medizinprodukte.
Hintergrund
Freiberufliche Honorar-Notärzte, die im Rettungsdienst oder als Beifahrer-Notärzte tätig sind, setzen mitunter eigene Ausrüstung ein. Ein Defibrillator kostet 2.000–8.000 €, ein portables Beatmungsgerät 5.000–20.000 €. Eine Allgefahren-Geräteversicherung deckt Schäden durch Sturz, Transport, Wasser- oder Feuerschäden auch während des Einsatzes ab. Die Berufshaftpflicht muss die Notarzt-Tätigkeit explizit einschließen – viele Standard-Berufshaftpflichten schließen Notarzttätigkeit aus.
Ärzteversichert hilft Notfallmedizinern, eine Berufshaftpflicht zu finden, die auch die Notarzttätigkeit und den Einsatz eigener Medizingeräte im Rettungsdienst abdeckt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Krankenhausärzte im Notarztdienst sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers und der Rettungsdienstorganisation abgesichert. Eigene Versicherung ist nur für freiberufliche Honorar-Notärzte relevant.
Quellen
- Bundesärztekammer – Notarztweiterbildung und Berufspflichten
- GDV – Berufshaftpflicht für Notärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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