Nuklearmediziner betreiben die teuersten und risikoreichsten Medizinprodukte in der ambulanten Medizin – Versicherungsschutz ist hier besonders komplex und umfangreich.
Hintergrund
Nuklearmedizinische Praxen setzen radioaktive Medizinprodukte ein, die unter das Atomgesetz (AtG) und das Strahlenschutzgesetz fallen. Eine Strahlenschadenhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 25 AtG). Gammakameras kosten 300.000–600.000 €; eine Maschinenversicherung (kein reiner Elektronik-Schutz) deckt mechanische und elektronische Schäden ab und ist für solche Geräte die richtige Versicherungsform. Bei einem Geräteausfall können die Reparaturzeiten 3–6 Monate betragen; eine Betriebsunterbrechungsversicherung trägt in dieser Zeit die laufenden Kosten.
Ärzteversichert unterstützt Nuklearmediziner bei der komplexen Gesamtversicherungsstrategie für radioaktive Medizinprodukte.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Nuklearmediziner in Kliniken oder radiologischen Instituten sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers abgesichert. Die Eigenverantwortung beginnt mit der Niederlassung.
Quellen
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz und Medizinprodukterecht
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Strahlenschadenhaftpflicht
- GDV – Maschinenversicherung für Medizingeräte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →