Palliativmediziner in SAPV-Teams tragen Verantwortung für den richtigen Einsatz lebensbegleitender Medizinprodukte beim Patienten zu Hause – der Versicherungsschutz muss diesem Außendienst-Charakter gerecht werden.
Hintergrund
SAPV-Teams setzen subkutane Schmerzmittelpumpen (2.000–8.000 €), Infusionssysteme und Monitoring-Geräte beim Patienten zu Hause ein. Eine mobile Geräteversicherung deckt Schäden durch Sturz, Transport oder Diebstahl auch außerhalb der Praxis ab – wichtig für Geräte, die täglich zwischen verschiedenen Patientenhaushalten transportiert werden. Fehler bei der Schmerzmittelpumpen-Einstellung können zu Überdosierungen führen und hohe Haftungsansprüche auslösen; die Berufshaftpflicht muss palliativmedizinische Behandlungen explizit einschließen.
Ärzteversichert unterstützt Palliativmediziner bei der passenden Absicherung für die Außendienst-Tätigkeit im SAPV-Bereich.
Wann gilt das nicht?
Stationäre Palliativmediziner in Hospizen oder auf Palliativstationen sind über die Betriebshaftpflicht des Trägers abgesichert. Die eigene Versicherungspflicht beginnt bei freiberuflicher SAPV-Tätigkeit.
Quellen
- Bundesärztekammer – Ambulante Palliativversorgung
- GDV – Berufshaftpflicht für SAPV-Ärzte
- SGB V – §132d SAPV-Richtlinie
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →