Palliativmediziner in SAPV-Teams tragen Verantwortung für den richtigen Einsatz lebensbegleitender Medizinprodukte beim Patienten zu Hause – der Versicherungsschutz muss diesem Außendienst-Charakter gerecht werden.

Palliativmediziner in freiberuflicher SAPV-Tätigkeit benötigen eine Berufshaftpflicht mit expliziter Palliativmedizin-Deckung (mindestens 3 Mio. €), eine mobile Allgefahren-Geräteversicherung für Schmerzpumpen und Infusionssysteme sowie eine adäquate Kfz-Versicherung für den Diensteinsatz.

Hintergrund

SAPV-Teams setzen subkutane Schmerzmittelpumpen (2.000–8.000 €), Infusionssysteme und Monitoring-Geräte beim Patienten zu Hause ein. Eine mobile Geräteversicherung deckt Schäden durch Sturz, Transport oder Diebstahl auch außerhalb der Praxis ab – wichtig für Geräte, die täglich zwischen verschiedenen Patientenhaushalten transportiert werden. Fehler bei der Schmerzmittelpumpen-Einstellung können zu Überdosierungen führen und hohe Haftungsansprüche auslösen; die Berufshaftpflicht muss palliativmedizinische Behandlungen explizit einschließen.

Ärzteversichert unterstützt Palliativmediziner bei der passenden Absicherung für die Außendienst-Tätigkeit im SAPV-Bereich.

Wann gilt das nicht?

Stationäre Palliativmediziner in Hospizen oder auf Palliativstationen sind über die Betriebshaftpflicht des Trägers abgesichert. Die eigene Versicherungspflicht beginnt bei freiberuflicher SAPV-Tätigkeit.

Quellen

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