Pathologen tragen erhebliche Haftungsrisiken durch Befundungsfehler – ein falscher Befund kann falsche Therapieentscheidungen auslösen und zu hohen Schadenersatzforderungen führen.
Hintergrund
Ein falsch befundeter Tumorschnitt kann dazu führen, dass eine Krebserkrankung zu spät erkannt wird oder eine unnötige invasive Therapie erfolgt. Die Berufshaftpflicht eines Pathologen muss daher Befundungsfehler mit langen Nachmeldefristen abdecken, da Schäden oft erst Jahre nach dem Befund erkannt werden. Für die teure Laborausstattung (digitale WSI-Scanner: 50.000–200.000 €, Einbettautomaten: 20.000–60.000 €) ist eine Elektronikversicherung wichtig, da ein Ausfall die Laborarbeit vollständig stoppt.
Ärzteversichert hilft Pathologen bei der Auswahl einer Berufshaftpflicht mit ausreichend langer Nachmeldefrist (mindestens 5 Jahre) für Befundungsfehler.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Pathologen in Kliniklaboren sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Bei der Gutachtertätigkeit für Gerichte müssen gesonderte Berufshaftpflicht-Klauseln vereinbart werden.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht und Labordiagnostik
- GDV – Berufshaftpflicht für Pathologen
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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