Psychiater tragen besondere Haftungsrisiken durch psychiatrische Behandlungsfehler und den Einsatz innovativer Therapiegeräte – der Versicherungsschutz muss diese Risiken vollständig abdecken.

Psychiater benötigen eine Berufshaftpflicht mit expliziter Deckung für psychiatrische Behandlungsfehler (mindestens 3 Mio. €), eine Elektronikversicherung für TMS-Geräte (15.000–30.000 €) und Biofeedback-Systeme sowie eine Datenschutz-Haftpflicht, da psychiatrische Patientendaten besonders sensibel sind.

Hintergrund

Psychiatrische Behandlungsfehler – von falschen Medikamentendosen über suizidgefährdete Patienten bis zu Zwangsmaßnahmen – können zu erheblichen Haftungsansprüchen führen. TMS-Geräte (15.000–30.000 €) für therapieresistente Depressionen fallen unter die EU-MDR und müssen regelmäßig sicherheitstechnisch geprüft werden. Eine Elektronikversicherung deckt Defektschäden ab. Psychiatrische Patientendaten haben eine besondere Schutzwürdigkeit; ein Datenschutzverletzung kann zu Bußgeldern bis zu 20 Mio. € (DSGVO) und Haftungsansprüchen führen.

Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, eine Datenschutz-Haftpflichtversicherung als wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflicht zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Klinik-Psychiater sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Die Eigenverantwortung beginnt mit der Niederlassung.

Quellen

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