Psychiater tragen besondere Haftungsrisiken durch psychiatrische Behandlungsfehler und den Einsatz innovativer Therapiegeräte – der Versicherungsschutz muss diese Risiken vollständig abdecken.
Hintergrund
Psychiatrische Behandlungsfehler – von falschen Medikamentendosen über suizidgefährdete Patienten bis zu Zwangsmaßnahmen – können zu erheblichen Haftungsansprüchen führen. TMS-Geräte (15.000–30.000 €) für therapieresistente Depressionen fallen unter die EU-MDR und müssen regelmäßig sicherheitstechnisch geprüft werden. Eine Elektronikversicherung deckt Defektschäden ab. Psychiatrische Patientendaten haben eine besondere Schutzwürdigkeit; ein Datenschutzverletzung kann zu Bußgeldern bis zu 20 Mio. € (DSGVO) und Haftungsansprüchen führen.
Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, eine Datenschutz-Haftpflichtversicherung als wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflicht zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Psychiater sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Die Eigenverantwortung beginnt mit der Niederlassung.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Psychiater
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Datenschutz
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