Radiologen betreiben die teuersten Medizinprodukte in der ambulanten Medizin – ein Geräteausfall oder Befundungsfehler kann existenzbedrohende finanzielle Folgen haben.
Hintergrund
MRT-Systeme und CT-Geräte sind keine reinen Elektronikgeräte, sondern komplexe Maschinen mit mechanischen, elektrischen und kryogenen Komponenten. Für diese Geräte ist eine Maschinenversicherung (nicht Elektronikversicherung) die richtige Lösung, die alle Schäden abdeckt – inklusive Helium-Verlusten bei MRT. Bei einem MRT-Ausfall können Reparaturzeiten 4–12 Wochen betragen; eine Betriebsunterbrechungsversicherung trägt in dieser Zeit die Mietkosten für ein mobiles Ersatzsystem (30.000–80.000 € pro Monat). Befundungsfehler in der Radiologie können zu verpassten Diagnosen führen und hohe Haftungsansprüche auslösen.
Ärzteversichert hilft Radiologen bei der Auswahl passender Maschinenversicherungen und einer leistungsstarken Berufshaftpflicht für die kapitalintensive radiologische Praxis.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinikradiologen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Bei reiner teleradiologischer Tätigkeit ohne eigene Geräte entfällt die Maschinenversicherung.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Maschinenversicherung und Berufshaftpflicht
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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