Freiberufliche Rechtsmediziner und Gutachter benötigen einen spezifischen Versicherungsschutz, der sowohl die Gutachtertätigkeit als auch den Einsatz forensischer Geräte abdeckt.

Freiberufliche Rechtsmediziner benötigen eine Berufshaftpflicht für Gutachtenfehler (mindestens 3 Mio. €), eine Allgefahren-Geräteversicherung für forensische Ausrüstung (Mikroskope, Fotosysteme) sowie eine Kfz-Versicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Tatortbesuche.

Hintergrund

Rechtsmediziner, die als freie Gutachter für Gerichte oder Versicherungen tätig sind, tragen erhebliche Haftungsrisiken: Ein fehlerhaftes Gutachten kann dazu führen, dass ein Unschuldiger verurteilt oder ein Schuldiger freigesprochen wird – mit potenziell hohen Regressforderungen. Eine spezielle Gutachter-Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Mio. € Deckungssumme ist daher unerlässlich. Forensische Geräte (Spezialmikroskope: 5.000–30.000 €, Fotodokumentationssysteme: 3.000–15.000 €) werden durch eine Allgefahren-Elektronikversicherung abgesichert.

Ärzteversichert unterstützt Rechtsmediziner bei der Absicherung ihrer Gutachtertätigkeit mit einer passenden Berufshaftpflicht.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Rechtsmediziner an Universitätsinstituten oder staatlichen Behörden sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers abgesichert. Die Eigenverantwortung beginnt bei freiberuflicher Gutachtertätigkeit.

Quellen

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