Sportmediziner setzen bei Belastungsuntersuchungen hochwertige Medizinprodukte ein und tragen dabei Haftungsrisiken, die durch den richtigen Versicherungsschutz abgesichert werden müssen.
Hintergrund
Belastungsuntersuchungen (Spiroergometrie, Belastungs-EKG) können bei unerkannten kardialen Erkrankungen zu ernsten Zwischenfällen führen. Die Berufshaftpflicht eines Sportmediziners muss daher explizit Belastungsuntersuchungen und ihre möglichen Komplikationen einschließen. Spiroergometrie-Systeme kosten 10.000–30.000 €; ein Defekt am Ergometer oder am Atemgasanalysegerät macht die gesamte Leistungsdiagnostik unmöglich. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung trägt laufende Kosten bei Geräteausfall. Ergänzend sind DEXA-Scanner (30.000–80.000 €) für Körperkompositionsanalyse durch eine Elektronikversicherung abzudecken.
Bei Ärzteversichert beraten wir Sportmediziner zu einer passenden Kombination aus Berufshaftpflicht und Praxis-Elektronikversicherung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Sportmediziner in Verbandszentren oder Kliniken sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Rein beratend tätige Sportmediziner ohne eigene Geräteausstattung haben geringere Versicherungserfordernisse.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Sportmediziner
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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