Unfallchirurgen in ambulanten OP-Zentren setzen Implantate und hochwertige OP-Technologie ein und tragen damit erhöhte Haftungsrisiken, die umfangreichen Versicherungsschutz erfordern.

Unfallchirurgen benötigen eine Berufshaftpflicht mit expliziter Implantat-Deckung und mindestens 5 Mio. € Deckungssumme, eine Elektronikversicherung für C-Bögen (30.000–100.000 €) und Arthroskopie-Systeme sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da OP-Ausfälle sofortige Einnahmeausfälle bedeuten.

Hintergrund

Unfallchirurgische Implantate (Schrauben, Platten, Nägel) fallen unter die EU-MDR Risikoklasse III und erfordern eine Berufshaftpflicht mit expliziter Implantat-Deckung, die Spätschäden noch Jahre nach der Operation abdeckt. C-Bögen (30.000–100.000 €) und Arthroskopie-Türme (20.000–60.000 €) sind durch eine Elektronikversicherung abzusichern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für ambulante OP-Zentren besonders wichtig, da ein Geräteausfall den gesamten OP-Betrieb stoppt und zu hohen Einnahmeausfällen führt.

Ärzteversichert unterstützt Unfallchirurgen bei der optimalen Versicherungsstrategie für operative Tätigkeit im ambulanten Bereich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Klinik-Unfallchirurgen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Rein konservativ tätige Unfallchirurgen ohne operative Eingriffe haben geringere Haftungsanforderungen.

Quellen

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