Unfallchirurgen in ambulanten OP-Zentren setzen Implantate und hochwertige OP-Technologie ein und tragen damit erhöhte Haftungsrisiken, die umfangreichen Versicherungsschutz erfordern.
Hintergrund
Unfallchirurgische Implantate (Schrauben, Platten, Nägel) fallen unter die EU-MDR Risikoklasse III und erfordern eine Berufshaftpflicht mit expliziter Implantat-Deckung, die Spätschäden noch Jahre nach der Operation abdeckt. C-Bögen (30.000–100.000 €) und Arthroskopie-Türme (20.000–60.000 €) sind durch eine Elektronikversicherung abzusichern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für ambulante OP-Zentren besonders wichtig, da ein Geräteausfall den gesamten OP-Betrieb stoppt und zu hohen Einnahmeausfällen führt.
Ärzteversichert unterstützt Unfallchirurgen bei der optimalen Versicherungsstrategie für operative Tätigkeit im ambulanten Bereich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Unfallchirurgen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Rein konservativ tätige Unfallchirurgen ohne operative Eingriffe haben geringere Haftungsanforderungen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für operative Fächer
- BaFin – Versicherungsaufsicht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →