Urologen nutzen hochwertige Endoskopie-Systeme und Implantate – die richtigen Versicherungen schützen vor finanziellen Folgen bei Geräteausfall und urologischen Behandlungsfehlern.
Hintergrund
Urologische Medizinprodukte – Zystoskope, Ureterroskope, Lithotripsie-Systeme und urologische Implantate (Harnröhrenschienen, Penisimplantate) – unterliegen der EU-MDR. Fehlfunktionen bei Lithotripsie oder endoskopischen Eingriffen können zu Gewebeschäden führen und hohe Haftungsansprüche auslösen. Die Berufshaftpflicht muss urologische Eingriffe explizit abdecken. Ein Defekt am Zystoskop-Videoturm (10.000–30.000 €) oder am Lithotripsie-System (50.000–100.000 €) legt die Praxis lahm; eine Elektronikversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung sind daher unverzichtbar.
Ärzteversichert unterstützt Urologen bei der Absicherung ihrer Praxis mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinik-Urologen sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Für rein diagnostische Tätigkeit ohne operative Eingriffe sind geringere Deckungssummen ausreichend.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- GDV – Berufshaftpflicht für Urologen
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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