Zahnärzte setzen täglich eine Vielzahl hochwertiger Medizinprodukte ein – von der Behandlungseinheit über DVT-Geräte bis zu Implantaten. Der richtige Versicherungsschutz ist für die Zahnarztpraxis existenziell.
Hintergrund
Zahnärztliche Implantate (Klasse III nach EU-MDR) unterliegen strengen Anforderungen und müssen in der Berufshaftpflicht explizit genannt sein, da Implantat-Komplikationen oft erst Jahre später auftreten. Ein DVT-Gerät (50.000–150.000 €) stellt die größte Einzelinvestition dar und erfordert eine Elektronikversicherung. Behandlungseinheiten (20.000–60.000 €) sollten in der Praxis-Inhaltsversicherung mit Neuwertersatz erfasst sein. Für zahntechnische Eigenleistungen im Praxislabor empfiehlt sich eine Produkthaftpflicht. Impfstoff-ähnlich: Für Narkosemittel (Lachgas) gilt eine spezielle Arzneimittelhaftpflicht.
Ärzteversichert hilft Zahnärzten, Lücken im bestehenden Versicherungsschutz zu identifizieren und ein passendes Gesamtpaket zu gestalten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Zahnarzt-Assistenten und Angestellte ohne eigene Praxis benötigen keine eigene Medizinprodukte-Versicherung. Für Dentalgeräte unter 1.000 € ist eine Einzelversicherung unwirtschaftlich.
Quellen
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht für Zahnärzte
- GDV – Berufshaftpflicht für Zahnärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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