Für Allgemeinmediziner sind MVZ-Modelle besonders attraktiv, da sie Hausarztpraxen zusammenführen, Kosten teilen und die Anstellung von Ärzten ermöglichen – und damit dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken.
Hintergrund
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ermöglicht es gemäß § 95 SGB V, mehrere Kassenärztliche Zulassungen unter einer GmbH-Trägerstruktur zu bündeln. In der Allgemeinmedizin sind MVZ besonders relevant: Laut KBV-Erhebung 2023 arbeiten über 40 % der neu niederlassenden Allgemeinmediziner in angestellter Form – MVZ bieten dafür den rechtlichen Rahmen. Das einfachste Modell ist die Arzt-GmbH, bei der 2–4 Hausärzte Gesellschafter sind. Größere Modelle mit 5–10 Praxisstandorten erfordern professionelles MVZ-Management und eine GmbH-Struktur mit Geschäftsführung. Wichtig: Ein MVZ muss von einem Arzt geleitet werden; Krankenhäuser und Kommunen können ebenfalls MVZ gründen.
Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, beim MVZ-Aufbau auch die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und eine MVZ-spezifische Betriebshaftpflicht zu berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
MVZ-Modelle eignen sich nicht für Allgemeinmediziner, die ausschließlich Privatpatienten behandeln (keine KV-Zulassung nötig). Auch für Einzelkämpfer in der Landpraxis ohne Expansionswillen ist das MVZ-Modell oft überdimensioniert.
Quellen
- SGB V – §95 Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- KBV – MVZ-Rahmenbedingungen und Statistiken
- Bundesärztekammer – Berufsausübungsgemeinschaften
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