Für Allgemeinmediziner sind MVZ-Modelle besonders attraktiv, da sie Hausarztpraxen zusammenführen, Kosten teilen und die Anstellung von Ärzten ermöglichen – und damit dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken.

Allgemeinmediziner eignen sich besonders für ärztlich betriebene MVZ als GmbH (§ 95 SGB V), bei denen mehrere Hausärzte als Gesellschafter oder Angestellte tätig sind. Diese Strukturen ermöglichen gemeinsame Ressourcen, flexible Teilzeitmodelle und den Nachwuchsaufbau durch Anstellung.

Hintergrund

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ermöglicht es gemäß § 95 SGB V, mehrere Kassenärztliche Zulassungen unter einer GmbH-Trägerstruktur zu bündeln. In der Allgemeinmedizin sind MVZ besonders relevant: Laut KBV-Erhebung 2023 arbeiten über 40 % der neu niederlassenden Allgemeinmediziner in angestellter Form – MVZ bieten dafür den rechtlichen Rahmen. Das einfachste Modell ist die Arzt-GmbH, bei der 2–4 Hausärzte Gesellschafter sind. Größere Modelle mit 5–10 Praxisstandorten erfordern professionelles MVZ-Management und eine GmbH-Struktur mit Geschäftsführung. Wichtig: Ein MVZ muss von einem Arzt geleitet werden; Krankenhäuser und Kommunen können ebenfalls MVZ gründen.

Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, beim MVZ-Aufbau auch die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und eine MVZ-spezifische Betriebshaftpflicht zu berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

MVZ-Modelle eignen sich nicht für Allgemeinmediziner, die ausschließlich Privatpatienten behandeln (keine KV-Zulassung nötig). Auch für Einzelkämpfer in der Landpraxis ohne Expansionswillen ist das MVZ-Modell oft überdimensioniert.

Quellen

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