Augenärzte sind statistisch die am stärksten in MVZ-Strukturen vertretene Fachgruppe in Deutschland – MVZ-Modelle passen gut zur Ophthalmologie mit hohem Patientenvolumen und teurer Geräteausstattung.

Für Augenärzte eignen sich ophthalmologische MVZ als GmbH mit mehreren Augenärzten als Gesellschafter und angestellten Ärzten, oft mit mehreren Standorten. Auch das Träger-MVZ durch ein Augen-Krankenhaus oder ein Beteiligungsmodell mit einem Investorenunternehmen kommt in der Ophthalmologie häufig vor.

Hintergrund

Laut KBV-Statistik 2023 ist Ophthalmologie das Fach mit dem höchsten MVZ-Anteil: Über 25 % aller niedergelassenen Augenärzte arbeiten in MVZ. Ophthalmologische MVZ mit 3–8 Ärzten und 1–4 Standorten ermöglichen eine effiziente Nutzung teurer Geräte (OCT: 50.000–80.000 €, OP-Equipment). Das Beteiligungsmodell durch Finanzinvestoren (z. B. Augenklinikketten) ist in der Ophthalmologie verbreitet, aber umstritten – ärztliche Entscheidungshoheit muss erhalten bleiben. Ärztlich geführte MVZ-GmbH, bei der Augenärzte Gesellschafter sind, gilt als rechtssicherste und empfohlene Variante.

Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten im MVZ, die Gesellschafter-Haftung (D&O-Versicherung) und die MVZ-Berufshaftpflicht sorgsam zu strukturieren.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte in Einzelpraxis mit überschaubarem Patientenvolumen brauchen kein MVZ-Modell. Auch bei ästhetischer Augenchirurgie ohne KV-Zulassung ist das MVZ-Modell nicht erforderlich.

Quellen

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