Chirurgen nutzen MVZ-Modelle vor allem in Verbindung mit ambulanten OP-Zentren, die durch die Bündelung von Ressourcen und Zulassungen wirtschaftlich und medizinisch optimal betrieben werden.
Hintergrund
Ambulante Operationszentren (AOZ) benötigen nach § 115b SGB V und dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen eine starke organisatorische Basis. Das MVZ-Modell als GmbH bietet den optimalen rechtlichen Rahmen: Mehrere Chirurgen als Gesellschafter teilen sich OP-Infrastruktur (100.000–500.000 € Investition), Personal und Betriebskosten. Laut KBV-Statistik ist die Zahl ambulanter OP-Leistungen von 2018 bis 2023 um über 20 % gestiegen, was MVZ-basierte chirurgische Zentren zunehmend wirtschaftlich attraktiv macht.
Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen in MVZ-Strukturen, die Betriebshaftpflicht des MVZ und die D&O-Versicherung der GmbH-Geschäftsführer sorgsam zu gestalten.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen mit ausschließlich stationärer Krankenhaustätigkeit benötigen kein eigenes MVZ-Modell. Auch für rein konservativ tätige Allgemeinchirurgen ohne ambulante OP-Tätigkeit ist das MVZ-Modell überdimensioniert.
Quellen
- SGB V – §95 und §115b ambulante Operationen
- KBV – Ambulante Operationen und MVZ
- Bundesärztekammer – Ambulante Chirurgie
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