Dermatologen profitieren von MVZ-Modellen besonders bei teurer Lasertechnik und hohem Patientenvolumen, das eine Bündelung von Zulassungen und Ressourcen wirtschaftlich macht.

Für Dermatologen eignen sich MVZ-Modelle als Hautzentrum-MVZ mit 2–4 Dermatologen als Gesellschafter, ggf. mit kosmetischem Schwerpunkt (IGeL-Anteil), oder als fachübergreifendes MVZ mit Allgemeinmedizin und Allergologie. Träger-MVZ durch ein Krankenhaus mit Dermatologie-Abteilung ist eine weitere Option.

Hintergrund

Dermatologische Praxen mit hohem Patientenvolumen und teurem Laserequipment (Anschaffungskosten 80.000–200.000 € pro vollausgestattetes Hautzentrum) profitieren von MVZ-Strukturen, in denen mehrere Ärzte die Geräte gemeinsam nutzen. Die MVZ-GmbH ermöglicht die Anstellung weiterer Dermatologen oder Allergologen und erhöht die Versorgungskapazität, ohne dass jeder Arzt eine eigene Zulassung kaufen muss. Laut KBV wächst der MVZ-Anteil in der Dermatologie jährlich um 5–8 %.

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen in MVZ-Strukturen, die ästhetischen Leistungsanteile (IGeL) in der Berufshaftpflicht explizit zu versichern.

Wann gilt das nicht?

Einzelne Dermatologen in kleinen Praxen ohne Expansionswillen benötigen kein MVZ-Modell. Für rein privatärztliche ästhetische Dermatologie ohne GKV-Zulassung ist das MVZ-Modell nicht relevant.

Quellen

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