Dermatologen profitieren von MVZ-Modellen besonders bei teurer Lasertechnik und hohem Patientenvolumen, das eine Bündelung von Zulassungen und Ressourcen wirtschaftlich macht.
Hintergrund
Dermatologische Praxen mit hohem Patientenvolumen und teurem Laserequipment (Anschaffungskosten 80.000–200.000 € pro vollausgestattetes Hautzentrum) profitieren von MVZ-Strukturen, in denen mehrere Ärzte die Geräte gemeinsam nutzen. Die MVZ-GmbH ermöglicht die Anstellung weiterer Dermatologen oder Allergologen und erhöht die Versorgungskapazität, ohne dass jeder Arzt eine eigene Zulassung kaufen muss. Laut KBV wächst der MVZ-Anteil in der Dermatologie jährlich um 5–8 %.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen in MVZ-Strukturen, die ästhetischen Leistungsanteile (IGeL) in der Berufshaftpflicht explizit zu versichern.
Wann gilt das nicht?
Einzelne Dermatologen in kleinen Praxen ohne Expansionswillen benötigen kein MVZ-Modell. Für rein privatärztliche ästhetische Dermatologie ohne GKV-Zulassung ist das MVZ-Modell nicht relevant.
Quellen
- SGB V – §95 MVZ-Gründungsvoraussetzungen
- KBV – MVZ-Statistiken Dermatologie
- Bundesärztekammer – MVZ-Rahmenbedingungen
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