Gynäkologen profitieren von MVZ-Modellen besonders durch die Möglichkeit, teure Ultraschalltechnik gemeinsam zu nutzen und flexiblere Arbeitszeitmodelle für Ärztinnen mit Familie anzubieten.

Für Gynäkologen eignen sich MVZ-Modelle als Frauenklinik-nahe MVZ (Träger: Krankenhaus), als Frauenarzt-Zentrum-GmbH mit 2–4 Gynäkologen als Gesellschafter oder als fachübergreifendes MVZ mit Geburtshilfe, Perinatalzentrum und Kinderambulanz.

Hintergrund

Gynäkologie ist eine der Fachrichtungen mit dem stärksten MVZ-Wachstum: Laut KBV-Statistik 2023 arbeiteten über 15 % aller niedergelassenen Gynäkologen in MVZ. Frauen bevorzugen oft flexible Teilzeitmodelle – das MVZ ermöglicht dies durch Anstellung mehrerer Ärztinnen. Ein gynäkologisches MVZ-GmbH mit 2–4 Zulassungen bietet zudem die Basis für Pränataldiagnostik (NIPT, Organscreening) mit teurem Ultraschall-Equipment. Träger-MVZ durch eine Frauenklinik ermöglichen die Vernetzung von ambulanter und stationärer Geburtshilfe.

Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen in MVZ-Strukturen, die Berufshaftpflicht explizit auf geburtshilfliche und pränataldiagnostische Leistungen auszurichten.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen in Einzelpraxis ohne hohe Auslastung und ohne Expansionswillen benötigen kein MVZ. Reine IGeL-Praxen ohne GKV-Zulassung sind vom MVZ-Modell ausgeschlossen.

Quellen

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