Kinderärzte profitieren von MVZ-Modellen durch die Bündelung pädiatrischer Schwerpunkte und die Möglichkeit, auch ländliche Regionen mit mehreren Standorten zu versorgen.
Hintergrund
Kinderärzte sind in strukturschwachen Regionen oft die einzige pädiatrische Versorgung; MVZ-Modelle mit mehreren Standorten ermöglichen dort eine flächendeckende Versorgung. Pädiatrische MVZ mit Neuropädiatrie-Schwerpunkt können entwicklungsneurologische Diagnostik und Therapie bündeln – attraktiv für Familien mit chronisch kranken Kindern. Träger-MVZ durch ein Kinderkrankenhaus ermöglichen die ambulante Nachsorge stationärer Patienten. Laut KBV-Statistik stieg die Zahl der Kinderärzte in MVZ von 2018 bis 2023 um über 30 %.
Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten in MVZ-Strukturen, die Berufshaftpflicht explizit auf pädiatrische Schwerpunktleistungen (Frühförderung, Neuropädiatrie) auszurichten.
Wann gilt das nicht?
Kinderärzte in gut versorgten städtischen Gebieten mit stabiler Einzelpraxis benötigen kein MVZ-Modell. Reine Privat-Kinderkliniken ohne GKV-Zulassung können kein MVZ betreiben.
Quellen
- SGB V – §95 MVZ-Gründungsvoraussetzungen
- KBV – MVZ-Statistiken Pädiatrie
- Bundesärztekammer – Pädiatrische Versorgung
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