Kinderärzte profitieren von MVZ-Modellen durch die Bündelung pädiatrischer Schwerpunkte und die Möglichkeit, auch ländliche Regionen mit mehreren Standorten zu versorgen.

Für Kinderärzte eignen sich MVZ-Modelle als pädiatrisches Versorgungszentrum-GmbH mit 2–4 Kinderärzten, ggf. mit Neuropädiatrie- oder Sozialpädiatrie-Schwerpunkt, oder als Familienzentrum-MVZ mit Allgemeinmedizin und Gynäkologie für umfassende Familienversorgung unter einem Dach.

Hintergrund

Kinderärzte sind in strukturschwachen Regionen oft die einzige pädiatrische Versorgung; MVZ-Modelle mit mehreren Standorten ermöglichen dort eine flächendeckende Versorgung. Pädiatrische MVZ mit Neuropädiatrie-Schwerpunkt können entwicklungsneurologische Diagnostik und Therapie bündeln – attraktiv für Familien mit chronisch kranken Kindern. Träger-MVZ durch ein Kinderkrankenhaus ermöglichen die ambulante Nachsorge stationärer Patienten. Laut KBV-Statistik stieg die Zahl der Kinderärzte in MVZ von 2018 bis 2023 um über 30 %.

Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten in MVZ-Strukturen, die Berufshaftpflicht explizit auf pädiatrische Schwerpunktleistungen (Frühförderung, Neuropädiatrie) auszurichten.

Wann gilt das nicht?

Kinderärzte in gut versorgten städtischen Gebieten mit stabiler Einzelpraxis benötigen kein MVZ-Modell. Reine Privat-Kinderkliniken ohne GKV-Zulassung können kein MVZ betreiben.

Quellen

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