Neurologische MVZ ermöglichen die Bündelung spezialisierter Diagnose- und Therapieangebote für chronisch Kranke, die eine kontinuierliche neurologische Betreuung benötigen.

Für Neurologen eignen sich MVZ-Modelle als neurologisches Schwerpunktzentrum-GmbH mit 2–4 Neurologen und spezialisierten Schwerpunkten (Epileptologie, MS-Zentrum, Parkinson-Ambulanz), oder als fachübergreifendes Neuro-MVZ mit Neurochirurgie und Psychiatrie.

Hintergrund

Neurologische MVZ mit Schwerpunkten wie MS-Betreuung, Epilepsie-Monitoring und Parkinson-Behandlung bieten chronisch kranken Patienten eine optimale Langzeitversorgung. Die gemeinsame Nutzung von EEG-Systemen (10.000–30.000 €) und EMG/NLG-Geräten (15.000–40.000 €) senkt die Pro-Arzt-Investition erheblich. Laut KBV wächst der Anteil neurologischer MVZ jährlich; besonders in Regionen mit großen Alterungspopulationen ist der Bedarf hoch. Träger-MVZ durch ein neurologisches Fachkrankenhaus ermöglicht die sektorübergreifende Versorgung stationärer Patienten nach Entlassung.

Ärzteversichert empfiehlt Neurologen in MVZ-Strukturen, die spezialisierten Indikationen (MS-Therapie, Epilepsiechirurgie) in der Berufshaftpflicht explizit zu versichern.

Wann gilt das nicht?

Neurologen in Einzelpraxis ohne hohe Patientenzahlen benötigen kein MVZ-Modell. Reine Privatpraxen ohne GKV-Zulassung sind vom MVZ-Modell ausgeschlossen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →