Neurologische MVZ ermöglichen die Bündelung spezialisierter Diagnose- und Therapieangebote für chronisch Kranke, die eine kontinuierliche neurologische Betreuung benötigen.
Hintergrund
Neurologische MVZ mit Schwerpunkten wie MS-Betreuung, Epilepsie-Monitoring und Parkinson-Behandlung bieten chronisch kranken Patienten eine optimale Langzeitversorgung. Die gemeinsame Nutzung von EEG-Systemen (10.000–30.000 €) und EMG/NLG-Geräten (15.000–40.000 €) senkt die Pro-Arzt-Investition erheblich. Laut KBV wächst der Anteil neurologischer MVZ jährlich; besonders in Regionen mit großen Alterungspopulationen ist der Bedarf hoch. Träger-MVZ durch ein neurologisches Fachkrankenhaus ermöglicht die sektorübergreifende Versorgung stationärer Patienten nach Entlassung.
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen in MVZ-Strukturen, die spezialisierten Indikationen (MS-Therapie, Epilepsiechirurgie) in der Berufshaftpflicht explizit zu versichern.
Wann gilt das nicht?
Neurologen in Einzelpraxis ohne hohe Patientenzahlen benötigen kein MVZ-Modell. Reine Privatpraxen ohne GKV-Zulassung sind vom MVZ-Modell ausgeschlossen.
Quellen
- SGB V – §95 MVZ-Gründungsvoraussetzungen
- KBV – MVZ-Statistiken Neurologie
- Bundesärztekammer – Neurologische Versorgung
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