Notfallmediziner können in speziellen MVZ-Modellen für integrierte Notfallversorgung tätig sein – eine zukunftsweisende Strukturform, die mit der Krankenhausreform 2024 an Bedeutung gewinnt.
Hintergrund
Die Krankenhausreform 2024 und das Konzept der integrierten Notfallversorgungszentren (INZ) schaffen neue Strukturen, in denen kassenärztliche Notaufnahme (KV-Bereitschaftsdienst) und klinische Notaufnahme unter einem Dach zusammengeführt werden. Notfallmediziner können in diesen INZ als angestellte Ärzte in einem MVZ tätig sein, das von einem Krankenhaus oder einer KV getragen wird. Das Bundesgesundheitsministerium plant, bis 2028 mindestens 400 INZ in Deutschland zu etablieren. Dies schafft erhebliche Beschäftigungsperspektiven für Notfallmediziner in strukturierten MVZ-Modellen.
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern in INZ-MVZ-Strukturen, eine leistungsstarke Berufshaftpflicht für die spezifischen Risiken der Notfallmedizin abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Notfallmediziner in rein stationärer Krankenhaustätigkeit sind keine MVZ-Mitglieder. Freiberufliche Honorar-Notärzte im Rettungsdienst werden nicht über MVZ-Strukturen eingesetzt.
Quellen
- SGB V – §133 Notfallversorgung
- BMG – Krankenhausreform und integrierte Notfallversorgung
- KBV – Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung
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