Nuklearmedizinische Praxen mit extrem teurer Großgeräteausstattung profitieren besonders stark von MVZ-Modellen, die eine gemeinsame Nutzung und Finanzierung der Geräte ermöglichen.

Für Nuklearmediziner eignen sich MVZ-Modelle als nuklearmedizinisches Zentrum-GmbH, in dem 2–3 Nuklearmediziner die Großgerätekosten (Gammakamera: 300.000–600.000 €) teilen, oder als radiologisch-nuklearmedizinisches Verbund-MVZ mit gemeinsam genutztem PET/CT-System.

Hintergrund

Eine nuklearmedizinische Praxis erfordert Investitionen von 500.000–2.000.000 €. MVZ-Modelle ermöglichen die Kostenverteilung auf mehrere Gesellschafter und bieten einen organisatorischen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Radiologen (PET/CT-Gemeinschaftsbetrieb). Träger-MVZ durch ein Universitätsklinikum oder ein Onkologiezentrum ermöglicht die enge Vernetzung mit der Tumorboardarbeit. Laut KBV gibt es bundesweit weniger als 300 niedergelassene Nuklearmediziner, was das MVZ-Modell für diese Nischenfachgruppe besonders relevant macht.

Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern in MVZ-Strukturen, die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen an den MVZ-Betrieb bereits in der Gründungsphase zu klären.

Wann gilt das nicht?

Nuklearmediziner an Universitätskliniken und staatlichen Instituten arbeiten nicht im MVZ-Rahmen. Die hohen Infrastrukturkosten machen Einzelpraxen wirtschaftlich kaum tragfähig.

Quellen

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