Nuklearmedizinische Praxen mit extrem teurer Großgeräteausstattung profitieren besonders stark von MVZ-Modellen, die eine gemeinsame Nutzung und Finanzierung der Geräte ermöglichen.
Hintergrund
Eine nuklearmedizinische Praxis erfordert Investitionen von 500.000–2.000.000 €. MVZ-Modelle ermöglichen die Kostenverteilung auf mehrere Gesellschafter und bieten einen organisatorischen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Radiologen (PET/CT-Gemeinschaftsbetrieb). Träger-MVZ durch ein Universitätsklinikum oder ein Onkologiezentrum ermöglicht die enge Vernetzung mit der Tumorboardarbeit. Laut KBV gibt es bundesweit weniger als 300 niedergelassene Nuklearmediziner, was das MVZ-Modell für diese Nischenfachgruppe besonders relevant macht.
Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern in MVZ-Strukturen, die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen an den MVZ-Betrieb bereits in der Gründungsphase zu klären.
Wann gilt das nicht?
Nuklearmediziner an Universitätskliniken und staatlichen Instituten arbeiten nicht im MVZ-Rahmen. Die hohen Infrastrukturkosten machen Einzelpraxen wirtschaftlich kaum tragfähig.
Quellen
- SGB V – §95 MVZ-Gründungsvoraussetzungen
- KBV – MVZ-Statistiken Nuklearmedizin
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz und Nuklearmedizin
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →