Sportmediziner nutzen MVZ-Modelle vor allem in Kombination mit Orthopädie und Physiotherapie, um ein umfassendes Bewegungsmedizin-Angebot unter einem Dach zu schaffen.
Hintergrund
Sportmediziner haben keine eigenständige KV-Zulassung für Sportmedizin; sie sind als Internisten, Allgemeinmediziner oder Orthopäden zugelassen und haben die Zusatzbezeichnung Sportmedizin. Im MVZ-Rahmen können sie diese Schwerpunkte mit Kollegen anderer Fächer bündeln. Ein sportmedizinisch-orthopädisches MVZ ermöglicht die gemeinsame Nutzung teurer Spiroergometrie-Systeme (10.000–30.000 €) und DEXA-Scanner. Solche Zentren erzielen durch einen hohen IGeL-Anteil (sportmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen, Leistungsdiagnostik) zusätzliche Einnahmen.
Ärzteversichert empfiehlt Sportmedizinern in MVZ-Strukturen, die Berufshaftpflicht auf sportmedizinische Belastungsuntersuchungen explizit auszurichten.
Wann gilt das nicht?
Reine Verbandsärzte ohne eigene Kassenpraxis sind nicht im MVZ-Modell tätig. Sportmedizinische Einzelpraxen mit überschaubarem Patientenvolumen benötigen keine MVZ-Struktur.
Quellen
- SGB V – §95 MVZ-Gründungsvoraussetzungen
- KBV – MVZ-Strukturen und Zusatzbezeichnungen
- Bundesärztekammer – Sportmedizin und Präventionsmedizin
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