Unfallchirurgen profitieren von MVZ-Modellen besonders durch die gemeinsame Nutzung teurer OP-Infrastruktur und die Möglichkeit, als Durchgangsarzt (D-Arzt) ambulante Heilverfahren zu bündeln.
Hintergrund
Unfallchirurgen als Durchgangsärzte (D-Ärzte) der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können Heilverfahren ambulant steuern – ein MVZ bietet dafür den optimalen Rahmen, um alle Behandlungsschritte (Erstversorgung, OP, Nachsorge, Reha) zu koordinieren. Die gemeinsame Nutzung von C-Bögen (30.000–100.000 €) und OP-Infrastruktur durch mehrere Unfallchirurgen im MVZ senkt die Pro-Arzt-Kosten erheblich. Träger-MVZ durch ein Unfallkrankenhaus oder BG-Klinik ermöglicht die nahtlose ambulant-stationäre Versorgung.
Ärzteversichert empfiehlt unfallchirurgischen MVZ-Gesellschaftern, eine D&O-Versicherung, eine Implantat-Haftpflicht und eine MVZ-Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen in rein stationärer Krankenhaustätigkeit ohne ambulante OP-Aktivitäten benötigen kein MVZ-Modell. Für kleine Einzelpraxen ohne OP-Schwerpunkt ist das MVZ-Modell überdimensioniert.
Quellen
- SGB V – §95 und §115b MVZ und ambulante Operationen
- KBV – MVZ-Statistiken Unfallchirurgie
- Bundesärztekammer – Durchgangsarzt und ambulante Versorgung
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