Unfallchirurgen profitieren von MVZ-Modellen besonders durch die gemeinsame Nutzung teurer OP-Infrastruktur und die Möglichkeit, als Durchgangsarzt (D-Arzt) ambulante Heilverfahren zu bündeln.

Für Unfallchirurgen eignen sich MVZ-Modelle als Traumazentrum-GmbH mit mehreren Unfallchirurgen als Gesellschafter und einer gemeinsamen ambulanten OP-Einheit, oder als fachübergreifendes MVZ mit Orthopädie, Sportmedizin und physikalischer Therapie für die gesamte Bewegungsmedizin.

Hintergrund

Unfallchirurgen als Durchgangsärzte (D-Ärzte) der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können Heilverfahren ambulant steuern – ein MVZ bietet dafür den optimalen Rahmen, um alle Behandlungsschritte (Erstversorgung, OP, Nachsorge, Reha) zu koordinieren. Die gemeinsame Nutzung von C-Bögen (30.000–100.000 €) und OP-Infrastruktur durch mehrere Unfallchirurgen im MVZ senkt die Pro-Arzt-Kosten erheblich. Träger-MVZ durch ein Unfallkrankenhaus oder BG-Klinik ermöglicht die nahtlose ambulant-stationäre Versorgung.

Ärzteversichert empfiehlt unfallchirurgischen MVZ-Gesellschaftern, eine D&O-Versicherung, eine Implantat-Haftpflicht und eine MVZ-Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

Unfallchirurgen in rein stationärer Krankenhaustätigkeit ohne ambulante OP-Aktivitäten benötigen kein MVZ-Modell. Für kleine Einzelpraxen ohne OP-Schwerpunkt ist das MVZ-Modell überdimensioniert.

Quellen

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