Zahnärzte können seit 2005 MVZ gründen – seither ist der Anteil zahmedizinischer MVZ stark gewachsen, getrieben von Investorenketten und ärztlich geführten Gemeinschaftszentren.

Für Zahnärzte eignen sich MVZ-Modelle als zahnärztliches Versorgungszentrum-GmbH mit 2–5 Zahnärzten verschiedener Schwerpunkte (Implantologie, Kieferorthopädie, Endodontie), als Klinikzentrum-MVZ mit gemeinsam genutztem DVT und CAD/CAM-System, oder als Beteiligungsmodell an einer Zahnarztkette (kritisch zu prüfen).

Hintergrund

Zahnarztpraxen mit digitaler Vollausstattung (DVT: 50.000–150.000 €, CAD/CAM-Fräsmaschine: 30.000–100.000 €) amortisieren ihre Investitionen im MVZ-Modell schneller, da mehrere Zahnärzte die Geräte teilen. Zahnarzt-MVZ wachsen stark: Laut KBV-Statistik 2023 stieg ihre Zahl seit 2018 um über 60 %. Besonders umstritten sind Finanzinvestoren-MVZ in der Zahnmedizin, die auf Expansion setzen – ärztlich geführte MVZ-GmbH gelten als besser für die Qualität. Kieferorthopäden und Implantologen profitieren besonders von der gemeinsamen Gerätenutzung.

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten in MVZ-Strukturen, die Berufshaftpflicht auf alle zahmedizinischen Schwerpunkte (Implantologie, Kieferchirurgie) auszurichten und eine D&O-Versicherung abzuschließen.

Wann gilt das nicht?

Einzelzahnärzte in kleinen Praxen ohne Expansionswillen benötigen kein MVZ. Reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung können kein MVZ nach § 95 SGB V betreiben.

Quellen

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