Ärzte in der Übergangsphase vor dem Ruhestand können Nebentätigkeiten nutzen, um schrittweise aus dem Vollzeitberuf auszusteigen und den Übergang finanziell abzufedern.
Hintergrund
Die Übergabephase einer Arztpraxis dauert typischerweise 6–24 Monate: Der abgebende Arzt reduziert seine Kassenzulassung, begleitet den Nachfolger und behält dabei eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Die KBV ermöglicht es, die Zulassung schrittweise zu reduzieren (sogenannte Jobanteile). Parallel können Ärzte vor dem Ruhestand als Gutachter für Gerichte, Versicherungen (MDK-Gutachten) oder den Medizinischen Dienst tätig sein. Das Versorgungswerk erlaubt dies, solange die Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Für die Berufshaftpflicht gilt: Sie muss bis zur vollständigen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit aufrechterhalten werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten vor dem Ruhestand, frühzeitig einen Berater zu konsultieren, der Übergabemodell, Versorgungswerk und Versicherungsübergänge koordiniert.
Wann gilt das nicht?
Abrupt aus dem Beruf ausscheidende Ärzte (z. B. durch Krankheit) können Nebentätigkeiten nicht planmäßig gestalten. Bei bereits erfolgtem Ruhestand gelten die Regeln für Ärzte im Ruhestand.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe und Ruhestand
- KBV – Praxisabgabe und Zulassungsreduzierung
- DRV – Versorgungswerk und Übergangsregelungen
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