Kardiologen in Kliniken mit Herzkatheterlabor leisten eine der anspruchsvollsten Bereitschaftsdienste in der Medizin – die 24/7-Erreichbarkeit für STEMI-Versorgung ist in Herzinfarkt-Netzwerken verpflichtend.
Hintergrund
Seit Einführung der deutschen Herzinfarktnetzwerke (seit 2003 flächendeckend) sind kardiologische Zentren verpflichtet, eine kontinuierliche Bereitschaft für perkutane Koronarintervention (PCI) sicherzustellen. Die Vergütung für Rufbereitschaft im Herzkatheterlabor erfolgt über Bereitschaftsentgelte nach TV-Ärzte sowie über DRG-Erlöse aus den Notfalleingriffen. Kardiologen ohne invasive Tätigkeit leisten klinischen Bereitschaftsdienst auf kardiologischen Stationen und der Intermediate-Care. Im ambulanten Bereich nehmen niedergelassene Kardiologen am fachärztlichen KV-Dienst teil; häufige Anfragen betreffen Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz-Dekompensation und atypische Thoraxschmerzen. Die 116 117 koordiniert die Weiterleitung zu kardiologischen Bereitschaftspraxen oder Notaufnahmen.
Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen mit interventionellem Schwerpunkt, die Berufshaftpflicht auf interventionelle Eingriffe (Herzkatheter, Stentimplantation) im Bereitschaftsdienst ausreichend zu dotieren – Schadensfälle bei STEMI-Behandlung können Millionenbeträge erreichen.
Wann gilt das nicht?
Kardiologen ohne invasive Zulassung und reine Echokardiographie-Praxen ohne Kassenzulassung nehmen nicht am 24/7-Rufbereitschaftssystem der Herzinfarktnetzwerke teil.
Quellen
- KBV – Fachärztlicher Bereitschaftsdienst Kardiologie
- Bundesärztekammer – Herzinfarktnetzwerke Notfallversorgung
- BMG – Qualitätssicherung Herzinfarkt
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