Notfallmediziner sind in der Notfallversorgung systemkritisch tätig – sowohl im stationären Bereich der Zentralen Notaufnahmen als auch im präklinischen Rettungsdienst.
Hintergrund
Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin der Bundesärztekammer ersetzt den früheren Fachkundenachweis Rettungsmedizin in einigen Bundesländern; die Voraussetzungen sind 80 Stunden theoretischer Kurs, 50 Notarzteinsätze und ggf. weitere Qualifikationsnachweise. Notärzte im Rettungsdienst werden nach Landesrettungsdienstgesetzen vergütet; die Sätze variieren zwischen 20 und 50 € pro Stunde je nach Bundesland und Träger. In Zentralen Notaufnahmen hat sich ein neues Tätigkeitsfeld etabliert: Deutschland hat über 800 ZNA an Krankenhäusern (Stand 2024), und die DGN (Deutsche Gesellschaft für Notaufnahmen) fördert die Qualifizierung von ZNA-Ärzten. Schichtdienste in ZNA betragen typischerweise 8–12 Stunden; nach Nachtschichten gilt die 11-Stunden-Ruhezeit. Telenotarzt-Systeme ermöglichen zunehmend die Remote-Unterstützung von Rettungswagen-Teams.
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, die sowohl in ZNA als auch im Rettungsdienst tätig sind, die Berufshaftpflicht auf beide Tätigkeitsbereiche abzuprüfen – die Haftungssituation im präklinischen Bereich unterscheidet sich erheblich von der stationären.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit abgelaufenem Fachkundenachweis (alle 5 Jahre Auffrischung notwendig) dürfen keinen regulären Notarztdienst übernehmen, bis die Rezertifizierung erfolgt ist.
Quellen
- Bundesärztekammer – Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- KBV – Notarztdienst Vergütung
- BMG – Rettungsdienstgesetz Anforderungen
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