Onkologen leisten in Kliniken Rufbereitschaft für akute onkologische Komplikationen und sind im ambulanten Bereich über internistische Kassenzulassung in den KV-Bereitschaftsdienst eingebunden.
Hintergrund
Onkologische Notaufnahmen sind in Deutschland zunehmend an zertifizierten Krebszentren etabliert. Die häufigsten onkologischen Notfälle: febrile Neutropenie (Mortalität ohne Therapie über 30 %, Therapiebeginn innerhalb von 1 Stunde erforderlich), Tumorlysesyndrom, spinale Kompression durch Metastasen sowie venöse Thromboembolien. Ambulante Onkologen (Schwerpunktpraxen für Hämatologie/Onkologie) nehmen als internistische Fachärzte am KV-Bereitschaftsdienst teil; ihre spezifische Kompetenz für Chemotherapie-Notfälle wird über eine Rufbereitschaft für eigene Patienten ergänzt. In der Praxis führen viele onkologischen Praxen ein Notfalltelefon für Chemotherapie-Komplikationen ihrer eigenen Patienten, ohne formelle Verpflichtung. Klinische Chemotherapie-Protokolle bei Notfallgabe müssen durch Onkologen genehmigt werden.
Ärzteversichert empfiehlt Onkologen, die Berufshaftpflicht auf die Hochrisiko-Situations Chemotherapie-Behandlung im Notfall abzusichern – Fehldosierungen bei Notfallgabe gehören zu den häufigsten Schadensursachen in der Onkologie.
Wann gilt das nicht?
Strahlentherapeuten ohne internistische Zulassung nehmen nicht am internistischen KV-Bereitschaftsdienst teil. Onkologen in rein forschenden Positionen ohne Patientenversorgung haben keine Bereitschaftspflicht.
Quellen
- KBV – Internistischer Bereitschaftsdienst
- Bundesärztekammer – Onkologische Notfallversorgung
- BMG – Krebszentren Anforderungen
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