Radiologen leisten in Kliniken eine unverzichtbare Bereitschaft für die 24/7-Notfalldiagnostik und interventionelle Eingriffe – von der Schlaganfall-CT bis zur Notfallembolisation.

Klinische Radiologen mit Interventionsradiologie leisten 24/7-Rufbereitschaft für Notfall-CT, MRT-Diagnostik und interventionelle Eingriffe (Embolisation, Thrombektomie). Niedergelassene Radiologen ohne allgemeinen Versorgungsauftrag sind in der Regel nicht am KV-Bereitschaftsdienst beteiligt.

Hintergrund

Radiologen bilden das diagnostische Rückgrat der Notfallmedizin: Schlaganfall-CT, Polytrauma-CT, CT-Angiographie für Aortenruptur und MRT für spinale Notfälle müssen rund um die Uhr innerhalb von Minuten bis Stunden verfügbar sein. Interventionsradiologen sind für lebenswichtige Eingriffe wie Notfallembolisation bei gastrointestinaler Blutung oder Lungenembolie gefragt. Die Rufbereitschaft richtet sich nach Klinikgröße und Fallvolumen; TV-Ärzte regelt die Vergütung. Teleradiologie ermöglicht es zunehmend, Befunde von zu Hause aus zu erstellen – Datenschutz und Haftung bei Teleradiologiebefunden sind dabei besonders zu beachten. Laut DRG-Institut wurden 2023 über 1,2 Millionen Notfall-CT-Untersuchungen in deutschen Kliniken durchgeführt.

Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, die Teleradiologie als Bereitschaftsdienst anbieten, die Berufshaftpflicht explizit auf digitale Fernbefundung auszurichten – fehlende Deckung für Teleradiologie-Fehler ist ein häufiger Versicherungsmangel.

Wann gilt das nicht?

Reine Mammographie-Screening-Radiologen ohne allgemeine Notfall-CT-Kapazität und niedergelassene Radiologen ohne Kassenzulassung nehmen nicht am allgemeinen KV-Bereitschaftsdienst teil.

Quellen

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