Unfallchirurgen bilden das Rückgrat der Traumaversorgung in Deutschland und leisten in zertifizierten Traumazentren eine rund um die Uhr gesicherte Notfallbereitschaft.

Unfallchirurgen in überregionalen Traumazentren (Level I nach DGU) müssen 24/7-Bereitschaft für Polytrauma-Versorgung sicherstellen; ein ständig anwesender Unfallchirurg ist Pflicht. D-Arzt-Unfallchirurgen leisten zusätzlich BG-Bereitschaftsdienst für Arbeitsunfälle außerhalb der regulären Sprechzeiten.

Hintergrund

Das deutsche Traumanetzwerk der DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) umfasst über 680 Kliniken in drei Versorgungsstufen: überregionale Traumazentren (Level I, Schwerstverletzungen), regionale Traumazentren (Level II) und lokale Traumazentren (Level III). Level-I-Zentren sind verpflichtet, rund um die Uhr einen Unfallchirurgen der Facharzt-Ebene anwesend zu haben. Laut DGU-Jahresbericht werden jährlich über 30.000 Schwerverletzte im Traumanetzwerk versorgt. D-Ärzte (Durchgangsärzte) der DGUV führen BG-Bereitschaft für Berufsunfälle und -krankheiten; die Vergütung erfolgt über BG-spezifische Honorartarife. Bereitschaftsdienste in der Unfallchirurgie sind nach TV-Ärzte geregelt; nach einem 24-Stunden-Dienst ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben.

Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen in Traumazentren, die Berufshaftpflicht auf notfallmäßige operative Eingriffe und polytraumatologische Versorgung anzupassen – die Schadenspotenziale in der Traumachirurgie gehören zu den höchsten in der Chirurgie.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Unfallchirurgen ohne Kassenzulassung nehmen nicht am KV-Bereitschaftsdienst teil. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres kann eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst bei der KV beantragt werden.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →