Unfallchirurgen bilden das Rückgrat der Traumaversorgung in Deutschland und leisten in zertifizierten Traumazentren eine rund um die Uhr gesicherte Notfallbereitschaft.
Hintergrund
Das deutsche Traumanetzwerk der DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) umfasst über 680 Kliniken in drei Versorgungsstufen: überregionale Traumazentren (Level I, Schwerstverletzungen), regionale Traumazentren (Level II) und lokale Traumazentren (Level III). Level-I-Zentren sind verpflichtet, rund um die Uhr einen Unfallchirurgen der Facharzt-Ebene anwesend zu haben. Laut DGU-Jahresbericht werden jährlich über 30.000 Schwerverletzte im Traumanetzwerk versorgt. D-Ärzte (Durchgangsärzte) der DGUV führen BG-Bereitschaft für Berufsunfälle und -krankheiten; die Vergütung erfolgt über BG-spezifische Honorartarife. Bereitschaftsdienste in der Unfallchirurgie sind nach TV-Ärzte geregelt; nach einem 24-Stunden-Dienst ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben.
Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen in Traumazentren, die Berufshaftpflicht auf notfallmäßige operative Eingriffe und polytraumatologische Versorgung anzupassen – die Schadenspotenziale in der Traumachirurgie gehören zu den höchsten in der Chirurgie.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Unfallchirurgen ohne Kassenzulassung nehmen nicht am KV-Bereitschaftsdienst teil. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres kann eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst bei der KV beantragt werden.
Quellen
- Bundesärztekammer – Traumanetzwerk DGU
- KBV – D-Arzt Bereitschaftsdienst
- BMG – Traumazentren Anforderungen
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